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   BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76   

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https://dejure.org/1977,960
BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76 (https://dejure.org/1977,960)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1977 - VIII ZR 186/76 (https://dejure.org/1977,960)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 (https://dejure.org/1977,960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Ausführungen der Schönheitsreparaturen für eine Mietwohnung - Anforderungen an den vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung bei Übergabe - Entstehen eines Schadensersatzanspruchs bei arglistigen verschweigen des Mangels auf Seiten des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1978, 227
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 88/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über Grundstück und Unternehmen - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 186/76
    Die Kenntnis des Mieters von dem Mangel bei Vertragsabschluß hindert das Entstehen eines Schadensersatzanspruches nach § 538 BGB selbst dann, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hatte (Senatsurteil vom 1. Dezember 1971 - VIII ZR 88/70 = WM 1972, 136, 137 = NJW 1972, 249, 250).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Die Wirksamkeit der vorliegenden Klausel würde auch durch den (vertraglichen) Ausschluß des Mieteranspruchs auf eine etwa erforderliche Erstrenovierung durch den Vermieter nicht berührt, weil dadurch die Leistungspflicht des Mieters ebenfalls nicht erweitert wird (vgl. auch Senatsurteil vom 11. Januar 1978 aaO und vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 = WM 1978, 227).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Soweit die Beklagten geltend machen, die Pachtsache habe sich bei der Übernahme durch sie in keinem besseren Erhaltungszustand befunden als bei Beendigung des Pachtvertrages, wird es die vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 30. November 1977 - VIII ZR 186/76 (WM 1978, 227) vertretene Rechtsansicht beachten müssen.
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ARZ 6/80

    Rechtsentscheid bei Abweichung in Vorfrage

    Das vom vorlegenden Oberlandesgericht zitierte Senatsurteil vom 30. November 1977 (VIII ZR 186/76 = WM 1978, 227) ist zwar nach dem 1. April 1977, dem Inkrafttreten des AGBG ergangen.
  • OLG Nürnberg, 06.03.1991 - 9 U 4022/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist aber auch bei der Übernahme unrenovierter Räume die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich nicht zu beanstanden, wobei im vorliegenden Fall hinzu kommt, daß eine Überprüfung gemäß § 9 AGBG mangels Vorliegens eines Formularvertrages ohnehin nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 101, 253, 266 ff; 105, 71, 84 ff; BGH WM 1978, 227; Wolf-Eckert, a.a.O., Rdz. 136).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1990 - 10 U 216/89
    Ob dann etwas anderes zu gelten hat, wenn dem Mieter von Gewerberaum zulässigerweise nicht nur die laufende Renovierung, sondern auch die Anfangsrenovierung des Objekts überbürdet worden ist (vgl. hierzu etwa BGH WM 1978, 227), mag dahinstehen.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1991 - 10 U 153/90
    Dies gilt selbst bei anfänglichem arglistigem Verschweigen des Mangels durch den Vermieter (BGH, WM 1978, 227).«.
  • OLG Nürnberg, 20.02.1991 - 9 U 4022/90

    Renovierungsansprüche eines Vermieters; Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf

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